Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz galten bis zum 7. April. Danach entfiel die Maskenpflicht auch in Gesundheitseinrichtungen.
Das heißt für Sie als Patient oder Patientin:
Seit dem 8. April dürfen Sie unsere Praxis auch ohne FFP2- oder OP-Maske wieder betreten. Wir freuen uns darauf, endlich wieder Gespräche mit Ihnen zu führen, bei denen wir Ihr Gesicht sehen können.
Liebe Grüße
Ihr Praxisteam